BRV-Hinweis: Auswuchten bleibt unerlässlich

„Geiz ist geil!“ – Diesen allseits bekannten Werbeslogan machen sich dem BRV zufolge anscheinend immer mehr deutsche Verbraucher auch bei Ausgaben rund um ihr Auto zur Devise. Verständlich, denn wie der ADAC-Autokostenindex vom ersten Quartal diese Jahres zeigt, ist Autofahren mit einem Zuwachs von 3,4 Prozent erneut deutlich teurer als noch vor einem Jahr. Seit 2000 ist Autofahren in Deutschland sogar um 14,5 Prozent teurer geworden; im Vergleich dazu verteuerte sich die Lebenshaltung im Durchschnitt nur um 9,5 Prozent. Folglich wird häufig bei der Instandsetzung und -haltung des fahrbaren Untersatzes geknausert.

„Reifenfachhändler berichten aus der laufenden Umrüstsaison über äußerst sparsame Verbraucher, die auf einen Verzicht des Auswuchtens beim Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung drängen. In der unmittelbaren Vergangenheit häuften sich in unserer Geschäftsstelle deshalb Anfragen unserer Mitgliedsbetriebe hinsichtlich der technischen Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern“, so sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk.

Grundsätzlich sei dazu anzumerken, dass gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) primär der Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter verpflichtet ist, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen. Nimmt er allerdings die Dienstleistung einer Fachwerkstatt (eines Reifenfachhandelsbetriebes) in Anspruch, kann man davon ausgehen, dass er damit dieser Pflicht nachgekommen ist. Denn man unterstellt, dass diese Dienstleistung dort nach dem aktuellen Stand der Technik sach- und fachgerecht und auf Basis der gesetzlichen Grundlagen (z.B. StVZO) ausgeführt wird. „Dem entsprechend steht der ausführende Betrieb im Rahmen der Sachmängelhaftung auch gegenüber dem Kunden gesetzlich in der Pflicht“, so Drechsler weiter.

Da diese Pflicht den Reifenfachhandel gegenüber sparwilligen Kunden schon früher in Erklärungsnöte brachte, hat sich der BRV als bundesweit tätiger Fachverband der Branche bereits vor einigen Jahren an die deutschen Automobilhersteller – Audi, BMW, DaimlerChrysler, Porsche und VW – gewandt, denn nur diese können zur technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern verbindliche Aussagen machen. Das Ergebnis war ein eindeutig positives Bekenntnis, und zwar aus folgenden Gründen:
· Eine Unwucht am Reifen von zehn Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 50 km/h wie ca. 400 Gramm. Mit steigender Fahrgeschwindigkeit nimmt der Effekt zu: Bei 100 km/h sind es schon rund 1,7 Kilogramm, bei 200 km/h beanspruchen ca. 10 Kilogramm Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie übermäßig.
Die Folgen daraus sind:
· Über die Erhöhung der Geschwindigkeit und die Zunahme der Unwucht nimmt die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn ab, was zu einem Sicherheitsrisiko führt. Bei erhöhten Restunwuchten und hohen Geschwindigkeiten besteht nämlich die Gefahr, dass der Fahrer unkontrollierte Lenkbewegungen ausführt.
· Hinzu kommt, dass die Fahrzeugunruhe mit Erhöhung der Geschwindigkeit steigt. Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen beeinträchtigen dann den Fahrkomfort.
· Auf Grund der permanenten Krafteinleitung reduziert sich zudem die Lebensdauer der Achs- und Karosseriebauteile.

Drechsler: „Das Votum der Automobilindustrie war eindeutig: Aus den drohenden negativen Auswirkungen einer Unwucht auf Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrzeuglebensdauer ergibt sich die unbedingte technische Notwendigkeit des Wuchtens aller Radpositionen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zur ordnungsgemäßen Montage von Reifen gehört deshalb immer auch das Auswuchten.“

Seinen Mitgliedsunternehmen hat der Bonner Verband nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen mehrfach dringend empfohlen, auf das Auswuchten nicht zu verzichten. Eine Empfehlung, die auch für die Sparfüchse unter den Autofahrern zwingend sein sollte. Drechsler: „Wer hier spart, spart ganz klar an der falschen Stelle.“

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