Kfz-Gewerbe begrüßt neue Prüfvorgaben

Die Neuordnung der Technischen Fahrzeugüberwachung zum 1. April 2006 hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom heutigen letzten Freitag, sagte ein Sprecher des Kfz-Verbandes, seien sowohl die Weiterentwicklung der regelmäßigen technischen Überwachung der rund 52 Millionen Fahrzeuge als auch die aus Autofahrersicht erforderliche Transparenz erreicht worden.

Besonders sei dabei auf nachfolgende Regelungen hinzuweisen:
• Die Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme bei der Hauptuntersuchung (HU)
• Die gleitende Zusammenfassung von HU und Abgasuntersuchung (AU)
• Die Untersuchung des Abgasverhaltens an Krafträdern mit Erstzulassung ab 1989
• Das Verfahren bei Überziehen der Prüffristen – Rückdatierung auf Fälligkeitstermin – wird beibehalten
• Überprüfung von Prüfstützpunkten

Mit der Verordnungs-Novellierung zum 1. April 2006 habe der Verordnungsgeber Prüfvorgaben realisiert, die ein wesentlicher Eckpunkt der Sicherheit auf den Straßen seien. Der Bundesrat hat nach Darstellung des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes auch die Verordnung für die Genehmigung und Prüfung des Einbaus von Gasanlagen verabschiedet. Damit könnten anerkannte Werkstätten in diese hoheitlichen Aufgaben eingebunden werden. Die Gasanlagenprüfung (GAP) und die Nachrüstung von Fahrzeugen mit Gasanlagen seien dabei Schwerpunkte.

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