Neue Kriterien für zertifizierte Altreifenentsorger

Aufgrund von bundesdeutschen Gesetzesänderungen, die bestehende abfallrechtliche Vorschriften vereinfachen und einige bislang notwendige Entsorgungsnachweise abschaffen soll, wurde das schon 1998 in Kraft gesetzte Anforderungsprofil des BRV in Bezug auf die Initiative „Zertifizierte Altreifenentsorger“ kürzlich überarbeitet. Dieser überarbeitete Anforderungskatalog, dessen offizieller Titel „Branchenspezifische Kriterien für die Zertifizierung von Altreifenentsorgungsbetrieben“ lautet, wird zum 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt und entspricht inhaltlich bereits den zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen, schreibt der BRV in einer Pressemitteilung.

Das ursprünglich ausgegebene Zertifikat diente einerseits als Legitimation gegenüber denjenigen, die Altreifen abzugeben hatten, also Reifen- und Kfz-Händler. All diejenigen, bei denen in Deutschland die rund 700.000 Tonnen Altreifen jährlich anfallen, hatten so die Möglichkeit, ohne große Eigenrecherche einen seriösen Abnehmer für ihre Altreifen zu erkennen und zu beauftragen. Andererseits sollte durch die Initiative „Zertifizierte Altreifenentsorger“, der derzeit 31 zertifizierte Unternehmen angehören, der Markt für Altreifen transparenter gemacht werde und es qualifizierten und umweltkonform agierenden Betrieben ermöglichen, sich von unseriösen Geschäftemachern der Branche abzuheben.

Wie der BRV jetzt mitteilt, müsse auch dieses Entsorger-Zertifikat mit der Zeit gehen. „Durch die vorgezogenen Bundestagsneuwahlen ist der Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Monaten zwar ins Stocken geraten, dennoch war es unabhängig davon notwendig und auch sinnvoll, das Regelwerk des BRV der Praxis etwas näher zu bringen“, so Dipl.-Ing. Wolfgang Giegold von der Zertifizierungsgesellschaft und Umweltgutachterorganisation LGA Intercert (Nürnberg), die im Auftrag des Verbands die Anpassung des Regelwerks begleitete. „Im Wesentlichen wurden dabei diverse Begrifflichkeiten aktualisiert, die Regelungen zum so genannten Betriebstagebuch vereinfacht und die Anforderungen an Beförderer von Altreifen konkretisiert.“ Der überarbeitete Anforderungskatalog wird zum 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.

Zahlreiche Prüf- und Zertifizierungsorganisationen in Deutschland – darunter neben der LGA Intercert, dem TÜV und der DEKRA auch kleinere und ganz auf das Thema Umwelt spezialisierte Unternehmen – zertifizieren mittlerweile gemäß der Kombination Entsorgungsfachbetriebsverordnung und BRV-Kriterien. Die auf dieser Basis geprüften Betriebe müssen in regelmäßigen Audits zum einen ihre allgemeine Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb nachweisen. Zum anderen dokumentieren sie auf freiwilliger Basis, dass sie speziell über das für die Entsorgung, Weiterverarbeitung und Verwertung von Altreifen notwendige Know-how verfügen und dieses Wissen umweltverträglich anwenden.

„Wünschenswert wäre es“, so der BRV, „wenn die mit der Zusatz-Zertifizierung verbundenen Aufwendungen und Kosten der Entsorger in der Weise belohnt würden, dass noch mehr Autohäuser, Tankstellen, aber auch Reifenfachhandelsbetriebe diese Unternehmen mit der Entsorgung ihrer Altreifen beauftragten.“ Auch Behörden wie z.B. Umwelt- und Gewerbeaufsichtsämter sollten die Initiative der Branche dadurch noch stärker anerkennen, dass auch sie auf kommunaler Ebene noch stärker mit zertifizierten Betrieben zusammenarbeiteten. Und dies nicht nur mit den im Gesetzestext empfohlenen Entsorgungsfachbetrieben im Allgemeinen, sondern mit denjenigen, die ihre spezielle Qualifikation für die Entsorgung von Altreifen auf freiwilliger Basis von einem unabhängigen Prüfinstitut haben zertifizieren lassen.

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