Neue Meisterprüfungsverordnung für Vulkaniseure/Reifenmechaniker

Auf Initiative des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) ist eine neue Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild sowie über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk entstanden. Sie soll die alte, seit nunmehr 15 Jahren bestehende Verordnung ablösen, um – so der BRV – „das Niveau der Personalqualifikation für die Branche zu optimieren und den aktuellsten Erfordernissen des Gesetzgebers sowie den technologischen Entwicklungen und Anforderungen Rechnung zu tragen“.

Nach ihrer Fertigstellung und der Abstimmung mit dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) am 14. Juni wurde die Neufassung vom DHKT und dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität Köln mit dessen ausdrücklicher Zustimmung autorisiert. Mittlerweile ist das Abstimmungsverfahren mit den Handwerkskammern sowie mit der Gewerkschaft (IG Bergbau, Chemie, Energie) eröffnet worden. „Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf den 22. Juli 2005 fixiert, sodass unmittelbar nach diesem Stichtag das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit um In-Kraft-Setzung gebeten werden kann“, schreibt der BRV in einer aktuellen Pressemitteilung. Ob diese kurzfristig erfolgen werde, sei angesichts der zu erwartenden Neuwahlen im September derzeit zwar fraglich. Doch da es sich dabei lediglich um eine verfahrenstechnische Angelegenheit handele und inhaltliche Probleme nicht mehr zu befürchten seien, könne „in absehbarer Zeit“ mit der Gültigkeit der neuen Meisterprüfungsverordnung gerechnet werden.

Der Entwurf der neuen Verordnung umfasst die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten des Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerks, die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse, die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse sowie die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Durch eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung wird demnach festgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, „einen Betrieb im zulassungspflichtigen Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk zu führen, technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen“. Die konkreten Handlungsfelder beziehen sich dabei den Angaben zufolge auf Vulkanisations-, Reifen-, Fahrwerks-, Bremsen- und Abgastechnik, was – so der BRV – das Meisterprüfungsberufsbild des Vulkaniseur-/Reifenmechanikers inhaltlich erweitere und der Ausbildungsverordnung angleiche.

„Nach der in 2004 erfolgten Aktualisierung der Ausbildungsverordnung wäre dies unser zweiter ‚großer Wurf‘, der entscheidend zu einer Optimierung der personellen Qualifikation in der Branche beitragen wird“, so Peter Hülzer, geschäftsführender Vorsitzender des BRV. Novelliert werden soll nun noch der Meistertitel selbst, welcher sich nach der derzeit geltenden Bezeichnung „Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk“ richtet, während die Gesellenausbildung inzwischen zum „Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik“ führt. In Abstimmung mit dem DHKT will der BRV in Kürze die Änderung der Berufsbezeichnung in der Anlage A der Handwerksordnung beantragen, damit zwischen Gesellen- und Meisterebene künftig Begriffsgleichheit besteht.

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