Alte Autos sollten nach BVSK-Meinung jedes Jahr zum Techniktest

Da immer mehr alte Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, steige die Unfallgefahr – das meint jedenfalls der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK). Deshalb hat der Verband jetzt auf dem 20. Kfz-Sachverständigentag in Potsdam angeregt, dass alle Autos, die älter als sieben Jahre sind, künftig jedes Jahr zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden sollten. „Heute ist jedes dritte Fahrzeug älter als sieben Jahre. Durch Arbeitslosigkeit, sinkende Geburten und Fahrzeugneuzulassungen wird dieser Trend anhalten. Ältere Fahrzeuge auf den Straßen, die zudem meist von Fahranfängern gesteuert werden, bedeuten jedoch auch höhere Unfallrisiken“, ist BVSK-Präsident Harald Brackmann überzeugt. Fahrfehlern könne man nicht vorbeugen, aber technische Risiken ließen sich ausschließen. „Wenn nur jedes Fahrzeug, das älter als sieben Jahre ist, alle zwölf Monate zur technischen Hauptuntersuchung vorgeführt werden müsste, könnten wir die Unfallzahlen weiter nachhaltig senken“, so Brackmann.

Auf dem Kfz-Sachverständigentag hat der BVSK darauf hingewiesen, dass 1960 das durchschnittliche Autoalter bei 3,7 Jahren lag, während es bis 1995 auf 6,8 und 2004 auf 7,6 Jahre gestiegen sei. Erst mit fast zwölf Jahren würden inzwischen Fahrzeuge verschrottet. Durch weiter sinkende Geburtenzahlen (von 1,2 Millionen im Jahr 1983 auf 670.000 in 2003) würde auch der Bedarf an Neufahrzeugen kontinuierlich zurückgehen. So werde wie schon im vergangenen Jahr auch 2005 ein Rückgang um 100.000 Fahrzeuge auf 3,4 Millionen erwartet. Aktuell sind laut BVSK 54,4 Millionen Fahrzeuge in Deutschland angemeldet. „Während der Autofahrer früher viele Reparaturen noch selbst ausführen konnte, ist dies heute aufgrund der hoch technisierten Fahrzeuge kaum noch möglich. Viele fahren ihren Wagen deshalb so lange es irgend geht, statt ihn in eine Werkstatt zu bringen. Durch eine jährliche Hauptuntersuchung könnten wenigstens die vielen technischen Zeitbomben rechtzeitig erkannt und entschärft werden“, sagt Brockmann.

Kommt es dennoch zu einem Unfall, müssten die Geschädigten zudem darauf achten, bei der Abwicklung des Schadens nicht übervorteilt zu werden. Denn laut BVSK benachteiligen viele Gutachten, die den Unfallschaden an einem Fahrzeug beziffern sollen, die Autofahrer. Beispiele dafür stellte Elmar Fuchs, Verkehrsjurist und Geschäftsführer des Verbandes, auf dem Sachverständigentag in Form eines Vergleiches vor, der zeigen sollte, wie Autofahrer durch „unqualifizierte Gutachten“ um ihre finanziellen Ansprüche gebracht werden. „Wir haben festgestellt, dass in vielen Gutachten bei der Kalkulation der Reparaturkosten nur die ‚mittleren Stundenverrechnungssätze’ der Dekra berechnet werden, obwohl der Autofahrer gemäß aktueller Rechtsprechung Anspruch auf die Erstattung der vollen Lohnkosten einer Markenwerkstatt hat“, erläuterte Fuchs. „Werden zu geringe Lohnkosten kalkuliert, verliert der Autofahrer zum Teil erhebliche Schadensersatzbeträge, wenn er fiktiv auf Basis des Gutachtens abrechnet.“

Auch wenn der Autofahrer seinen Wagen nicht reparieren lasse, habe er nämlich nach Auffassung der Gerichte Anspruch auf Auszahlung der vollen Lohnkosten einer markengebundenen Werkstatt, betonte Fuchs. „Bewusst verschwiegen oder schlicht vergessen“ werde zudem häufig die Berechnung des Wertverlustes eines Unfallwagens. „Diese so genannte merkantile Wertminderung muss dem Geschädigten von der Versicherung erstattet werden“, so Fuchs. Auch die Restwertermittlung bei einem Totalschaden müsse nicht an den für den Autofahrer oft ungünstigen Höchstgeboten von Restwertbörsen der Kfz-Branche festgemacht werden. BVSK-Sachverständige würden demgegenüber die realistischeren Preise des regionalen Automarktes am Wohnort des Autofahrers berücksichtigen. „Wer bei einem Unfall zum Schaden an seinem Auto nicht auch noch finanzielle Verluste beklagen möchte, sollte sich rechtzeitig erkundigen, wo ein BVSK-Sachverständiger in der Nähe arbeitet“, betrieb Fuchs Werbung in eigener Sache.

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