Gesetzlich festgelegte Runderneuerungsquote geplant

Der Absatz runderneuerter Pkw-Reifen ist in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen – mit einem neuerlichen Minus von 21 Prozent und 1,13 Millionen Einheiten (2003: 1,43 Millionen) bildete hierbei das Jahr 2004 ebenfalls keine Ausnahme. Nicht nur in diesem Marktsegment aktive Runderneuerer haben unter dieser Entwicklung zu leiden, auch unter Umweltgesichtspunkten kann dieser Trend nur als negativ bezeichnet werden. Schließlich werden bei der Produktion eines runderneuerten Pneus bekanntermaßen weniger Rohstoffe wie Öl oder Kautschuk benötigt, und Energie lässt sich bei der Fertigung eines Runderneuerten außerdem noch einsparen. Das hat Umweltschützer auf den Plan gerufen, eine gesetzlich festgelegte Runderneuerungsquote bei Pkw-Bereifungen zu fordern. Die Idee ist angesichts der aktuellen Feinstaub-Debatte momentan zwar etwas in den Hintergrund gedrängt worden, doch sie ist dem Vernehmen nach beim Bundesverkehrs- und wohl vor allem im Umweltministerium prinzipiell auf offene Ohren gestoßen.

Geplant ist demnach, schrittweise den Anteil runderneuerter Pkw-Reifen bis 2007 auf fünf und bis 2010 auf zehn Prozent anzuheben. Für das Jahr 2015 ist ein oberes Limit von 20 Prozent im Gespräch, wobei diese Vorgaben nur bei der anstehenden Neubereifung eines Fahrzeugs sowie bei neu gelassenen Pkw greifen. Dank der ECE-Regelung 108, deren Umsetzung in deutsches Recht allerdings erst noch ansteht, besitzen Runderneuerte schließlich die gleiche gesetzliche Stellung wie Neureifen. In Großbritannien gab es vor Jahren eine ähnliche Initiative, die zum Ziel hatte, einen bestimmten Anteil von kommunalen Fahrzeugen mit Runderneuerten auszurüsten – allein der Erfolg ließ damals auf sich warten. Dies könnte hierzulande ebenfalls passieren. Denn so konkret wie die Überlegungen rund um eine solche Mindestquote für Runderneuerte bei den Pkw in Deutschland gediehen sind, so wenig genau sind bislang nämlich die Vorstellungen, was eine konkrete Umsetzung in der Praxis angeht. Wie will man denn überprüfen, dass die festgesetzte Mindestmenge runderneuerter Reifen auch tatsächlich an den Fahrzeugen montiert wird?

Ein erster Vorschlag sieht unter anderem vor, die Kfz-Versicherer in einen Registrierungsprozess einzubinden. Nach der Neuzulassung oder der Umbereifung eines Autos müssen in diesem Szenario einerseits der Kunde und andererseits der beteiligte Reifenservicebetrieb bzw. Autohändler unabhängig voneinander ihre jeweilige Adresse sowie das Kaufdatum, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und die individuelle Seriennummer der Reifen per Internet/E-Mail, Telefon/Fax oder auf dem Postwege einer Clearing-Stelle der Versicherer melden, die ihrerseits die Daten mit den parallel von den Reifenherstellern zur Verfügung zu stellenden Seriennummern aller ausgelieferten Reifen abgleicht. Stimmen alle drei Seriennummern für einen Reifen überein, ist die Sache erledigt. Kommt es jedoch zu Abweichungen, muss der jeweilige Reifenservicebetrieb/Autohändler innerhalb einer Frist von 30 Tagen für Aufklärung sorgen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, hätten die betroffenen Unternehmen ebenso mit einem Bußgeld zu rechen wie in dem Fall, wenn die vorgesehene Runderneuerungsquote unterschritten wird.

Ob sich dieses recht umständliche und damit wohl auch fehleranfällige Verfahren allerdings letztendlich wird durchsetzen lassen, ist fraglich. Zumal es zur Kennzeichnung der Reifen mit individuellen Seriennummern zwar erste Ansätze gibt (Barcodes, RFID-Chips u.Ä.), noch aber keine praxiserprobte Lösung. Wenngleich vonseiten der Reifenhersteller eine unerwartet positive Resonanz zu vernehmen ist. Im Falle eines Reifenrückrufes könnte man so unter anderem zum Beispiel auf eine wertvolle Datenbasis zurückgreifen und die betroffenen Kunden schnellstmöglich informieren. Das wirft unweigerlich die Frage nach einem ausreichenden Datenschutz bei der beschriebenen Vorgehensweise auf. Es müsste vorab noch geklärt werden, wer Zugriff auf welche Datensätze hat. Denn mit diesem Verfahren könnte prinzipiell nachvollzogen werden, wo etwa ein bestimmter Reifen tatsächlich verkauft wird oder welche Marke ein Käufer bevorzugt. Solche Informationen – inklusive aller Adressdaten – wären für die Marketingabteilungen nicht nur der Reifenhersteller, sondern auch der Versicherer sicherlich ein nur zu willkommener Input.

Angesichts dieser Unwägbarkeiten scheint zumindest der anvisierte Zeitplan mit dem ersten festgesetzten Fixpunkt in nicht mal mehr zwei Jahren doch mehr als ehrgeizig. Überhaupt muss die Frage gestattet sein, ob eine solche Zwangsmaßnahme ein probates Mittel ist, der Pkw-Reifenrunderneuerung zu einer Renaissance in Deutschland zu verhelfen. Diesbezüglich interessiert sich die NEUE REIFENZEITUNG deshalb ganz besonders für Ihre Meinung. Aus diesem Grund haben wir auf unseren Webseiten eine neue Frage des Monats online gestellt, durch deren Beantwortung Sie uns Ihre Sicht der Dinge mitteilen können. Das Ergebnis der Befragung werden wir dann in unserer Mai-Ausgabe und natürlich auch online veröffentlichen.

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