Reifen an „Standfahrzeugen“ altern schneller

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet, gehen in dessen Geschäftsstelle immer wieder Anfragen zum zulässigen bzw. unter der Zielsetzung optimaler Sicherheit zu verantwortenden Höchstalter von Reifen an Fahrzeugen ein, die nicht laufend bewegt werden. Zu dieser so genannten Kategorie der „Standfahrzeuge“ werden zum Beispiel Wohnwagen und Wohnmobile, Kfz-Anhänger, Kräne, aber auch Feuerwehrfahrzeuge und ihre Anhänger gezählt.

Dass die Ausstattung mit einwandfrei funktionsfähiger Bereifung insbesondere für die letztgenannte Fahrzeugkategorie hoch relevant ist, liegt auf der Hand: Eine Reifenpanne während des Einsatzes würde unausweichlich zu Verzögerungen führen, unter Umständen lebenswichtige Zeit für die Brandbekämpfung ginge dadurch verloren. „Die Vielzahl der an uns gerichteten Anfragen ist möglicherweise dadurch begründet, dass die Feuerwehren selbst gerne ihre Bereifungen umrüsten bzw. ersetzen möchten, ihnen aber aufgrund der ‚knappen Kassen’ seitens der öffentlichen Hand die hierfür notwendigen Budgets verweigert werden. Hinzu kommt, dass in der Praxis allgemein hinsichtlich des Reifenalters bei diesen Fahrzeugen offenbar große Unsicherheit herrscht“, so der stellvertretende BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler.

„Für Kraftfahrzeuggespanne/Kombinationen (Pkw und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger), die nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVZO eine 100-km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber bindend vor, dass die Reifen auf dem Anhänger nicht älter als sechs Jahre sein dürfen“, sagt der BRV. Da es darüber hinaus keine eindeutige gesetzliche Regelung gebe, rät der Bonner Branchenverband den Haltern entsprechender Fahrzeuge, sich an die einschlägigen Expertenempfehlungen zu halten, und verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf das von der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen herausgegebene Infoblatt „Reifen von Feuerwehrfahrzeugen“.

Hierin heiße es, dass laut Untersuchungen der Reifenhersteller, des TÜV, des ADAC und der Dekra die Funktionstüchtigkeit von Reifen ab einem Reifenalter von sieben bis zehn Jahren deutlich abnehme und deshalb „Reifen von Feuerwehrfahrzeugen spätestens zehn Jahre nach dem Herstellungsdatum auszutauschen sind, da nach dieser Zeit nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit der Bereifung gerechnet werden kann“. Abschließend verweise die Unfallkasse darauf, dass „letztlich jedoch nur der Reifenhersteller wegen der unterschiedlichen Konstruktionsprinzipien konkrete Angaben zu den Austauschfristen machen kann.“

Die Reifenindustrie ihrerseits, vertreten in Deutschland durch den Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie (wdk) und auf europäischer Ebene durch die technische Organisation der europäischen Reifen- und Felgenhersteller ETRTO, habe hierzu eine eindeutige Aussage: „Reifen, die an Fahrzeugen montiert werden, die nicht laufend bewegt werden, altern besonders schnell (neigen schneller zu Alterung und Rissen als jene, die laufend benutzt werden). Grundsätzlich gilt hier, dass diese Reifen/Räder während der Standzeiten unter reduziertem Luftdruck zu entlasten, gegen direkte Lichteinwirkung abzudecken und vor Hitze, Ozon (z.B. Emissionen elektrischer Maschinen) und Kohlenwasserstoffen zu schützen sind. Nach den (längeren) Standzeiten sind sie von einem Reifenfachmann auf Funktionstauglichkeit zu prüfen. Unabhängig davon wird empfohlen, diese Reifen schon bei einem Reifenalter von sechs Jahren, spätestens aber nach acht Jahren zu ersetzen.“

Drechsler: „Diese Statements sollten nötigenfalls als Argumentationshilfe für eine rechtzeitige Umbereifung genutzt werden. Unabhängig von der hier untersuchten Frage des Reifenalters an so genannten ‚Standfahrzeugen’: Informationen zum Reifenalter allgemein sowie wertvolle Tipps für möglichst lange Lebensdauer der Pneus finden Interessenten auf unserer Website. Wer darüber hinausgehende, spezielle Fragen zu dem Thema hat, kann sich auch direkt an uns wenden – wir helfen gern bei der Klärung fraglicher Sachverhalte“. Die Internetadresse des BRV lautet www.bundesverband-reifenhandel.de – Informationen rund um Rad und Reifen finden Interessierte insbesondere unter dem Menüpunkt „Stationenverzeichnis“, Unterpunkt „Reifen A-Z“.

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