Bald generelle Haftung für Umrüstmuffel?

Wie die Auto-Bild in ihrer neuesten Ausgabe berichtet, plane das Verkehrsministerium eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Bezug auf Winterreifen. Demnach könne das Fahren ohne Winterreifen oder Schneeketten künftig mit einer Geldstrafe belegt werden, schreibt die Zeitung. Wer etwa Bereifung bzw. Schneeketten nicht den Wetterverhältnissen anpasst, soll dann mit mindestens 20 Euro zur Kasse gebeten werden; bei Behinderung des Verkehrs durch nicht angepasste Ausrüstung im Winter würden 40 Euro sowie ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg fällig, schreibt die Auto-Bild weiter. Auf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung hätten sich Bund und Länder verständigt, wie der zuständige Referatsleiter im Bundesministerium für Verkehr dem BRV bestätigt hat.

Im Gespräch mit der NEUE REIFENZEITUNG erklärt ein Pressesprecher des Bundesverkehrsministeriums, es gehe bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht um die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht; diese Bestrebung wurde bereits vor über einem Jahr aus politischen Gründen fallen gelassen. Stattdessen gehe es jetzt um eine „Präzisierung des Verhaltensrechts“, also der StVO, so der Ministeriumssprecher. Die geplanten Änderungen in der StVO, die frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten können, würden auch das Recht der Landkreise und kreisfreien Städte nicht beschneiden, eine lokale Winterreifen- oder Schneekettenpflicht für bestimmte Regionen zu erlassen. Wie bereits zuvor müssen auch künftig die Polizei oder das Bundesamt für Güterverkehr im Einzelfall und im Nachhinein festlegen, ob ein Auto- oder Lkw-Fahrer mit „situations- und witterungsbedingt angepasster Ausrüstung“ unterwegs ist.

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