RH Alurad darf eigene Produkte an Porsche-Fahrzeugen zeigen

In einer langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG mit der RH Alurad Höffken GmbH habe der Attendorner Räderhersteller jetzt vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz Recht bekommen (Aktenzeichen: I ZR37/01), teilt RH mit. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller hatte die Ansicht vertreten, dass RH Alurad seine neuen Räder nicht an Porsche-Modellen im Bild zeigen darf, weil das „eine unzulässige Benutzung geschützter Marken“ sei.

Das Landgericht Stuttgart gab am 25.4.2000 in einem ersten Urteil der Klägerin Recht. RH Alurad wurde daraufhin bei Androhung von bis zu 500.000.- DM Ordnungsgeld untersagt, neue Räder an komplett dargestellten Fahrzeugen zu zeigen. Allenfalls in Ausschnitten durften die schwäbischen Sportwagen erkennbar sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte am 19.1.2001 in der Berufungsinstanz dieses Urteil. Doch jetzt, mehr als drei Jahre später, hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung am 16.7.2004 in letzter Instanz wieder auf. Er wies die Klage von Porsche ab.

Für die Tuningbranche ist dieses Urteil von weit reichender Bedeutung. Denn nicht nur Porsche, sondern auch andere Hersteller übten durchaus massiven Druck auf die Veredler aus, die daraufhin in einem rechtsunsicheren Raum mit sehr reduzierten Bildmaterial in Anzeigen, Katalogen und Prospekten für ihre Produkte warben. Ab sofort seien nun also – so RH Alurad in einer Pressemitteilung – Fotos wie jenes, das als Stein des Anstoßes galt, gesetzlich sanktioniert.

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