HU und AU werden zusammengelegt

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Konzept, um die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit der Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO schrittweise zusammenzulegen, so meldet u. a. der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

Danach soll für moderne, mit On-Board-Diagnose ausgerüstete Kraftfahrzeuge, die ab 1. Januar 2006 erstmals zugelassen werden, die AU als eigenständige Untersuchung abgeschafft und in die HU integriert werden. Ab 2010 soll die Zusammenlegung dann auch für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge gelten.

Auch künftig kann das Abgasverhalten als Teiluntersuchung in anerkannten Fachwerkstätten geprüft werden. Nach einer AU-Mängelstatistik des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aus dem Jahr 2002 hatten durchschnittlich 7,1% der erfassten vier Millionen Kraftfahrzeuge bei der Abgasuntersuchung unzulässige Werte. Neuere, mit On-Board-Diagnose und ungeregeltem Katalysator ausgerüstete Benzin-Pkw wiesen eine Beanstandungsquote von nur 3% und solche mit geregeltem Katalysator von rund 6% auf. Bei älteren, ohne besondere Abgasreinigungsanlage ausgerüsteten Benzin-Pkw schnellten allerdings die Mängelquoten auf durchschnittlich 16% der untersuchten Fahrzeuge hoch. Bei im gleichen Zeitraum untersuchten rund 600 000 Dieselfahrzeugen bis zu 3,5 t Gesamtgewicht lag der Anteil mit Beanstandungen bei 6,5% und bei 225.000 Fahrzeugen über 3,5 t bei 7,8%. Nach Untersuchungen von TÜV, DEKRA und ZDK steigen die Beanstandungsquoten ab einer Laufleistung von mehr als 40.000 km konstant an. Ab einem Alter von etwa vier bis sechs Jahren nach Erstzulassung wachsen sie drastisch.

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