NHTSA muss RDKS-Verordnung nachbessern

Ein Bundesberufungsgericht in New York hat die amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde angewiesen, ihre Verordnung von Mai 2002 zu überarbeiten, mit der die NHTSA Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) für Neuwagen vorschreibt. Die Regelung sei „willkürlich und launisch“ und laufe der Absicht des US-Kongresses zuwider, für mehr Sicherheit auf amerikanischen Straßen zu sorgen. In den Augen der Kritiker sei die Wahl zwischen direkten und indirekten Systemen, die Autofahrer haben, wenig sinnvoll. Lediglich die direkten Systeme seien verlässlich und bieten ausreichend Sicherheit; indirekte System hingegen würden nicht reagieren, wenn beide Reifen einer Achse gleichzeitig Luft verlieren oder einen zu geringen Druck aufweisen. Autohersteller kritisierten die Entscheidung, beide Systeme leisteten gute Dienste. Ob die NHTSA gegen den Richterspruch vorgehen will, blieb zunächst offen.

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