Felgenschutzleiste nicht für Stahlfelgen mit Radkappen geeignet

Mit der so genannten Felgenschutzleiste an Reifen ist eine kleine Gummiwulst an der Reifenkante gemeint, welche die Felge – insbesondere hochwertige Aluräder – vor Anfahrbeschädigungen schützen soll. Reifen ohne diese Leiste liegen nämlich direkt am “Felgenhorn” an, sodass es schnell zu Schäden an der Felge kommen kann. Trotz dieser eigentlich sinnvollen Funktion der Felgenschutzleiste rät der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) Reifen mit Felgenschutz auf Stahlfelgen, die mit Radkappen versehen werden, nicht zu verwenden. Denn – so die Begründung – es bestehe das Risiko, dass die Radkappe den Felgenschutzwulst berühre, was unter Umständen im Fahrbetrieb zum Verdrehen der Kappe führen könne. “Und das birgt die große Gefahr, dass die Radkappe mitten in der Fahrt und bei möglicherweise sehr hoher Geschwindigkeit das Reifenventil abreißt”, befürchtet der BRV. Nun könnte man dieses Risiko auch bei entsprechend bereiften Stahlfelgen theoretisch dadurch ausschließen, dass man die Radzierblenden kurzerhand weglässt. Das allerdings hat den großen Nachteil, dass die Felgen Wind und Wetter und vor allem Nässe unmittelbar ausgesetzt sind, was schneller zu Verschleiß und Korrosion der Radbefestigungsteile führen kann. Gerade im Winter wird dieser Prozess durch die Wetterbedingungen, aber auch durch die zusätzliche Einwirkung von Streusalz auf die empfindlichen Teile noch beschleunigt, sodass im Extremfall im Frühjahr die Radmuttern unlösbar festgerostet sein können. Der BRV empfiehlt deshalb, Stahlräder speziell in der nasskalten Jahreszeit grundsätzlich nur zusammen mit Radvollblenden zu fahren und M+S-Reifen ohne Felgenschutzwulst aufzuziehen.

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