Bußgeld bei Nichtbeachtung der Schneekettenpflicht

TÜV: Sicherer Start in den Winterurlaub Erhebliche Bußgelder riskieren Autofahrer in der Schweiz (rund 70 Euro), in Österreich (rund 30 Euro) und in Deutschland (rund 20 Euro), die ihre Winterreise ohne Schneeketten antreten. Denn auf vielen alpinen Gebirgsstraßen besteht Schneekettenpflicht. Wenn das runde blaue Verkehrszeichen mit den darauf abgebildeten Ketten am Straßenrand erscheint, heißt es: Ketten aufziehen. Das gilt auch für Allradfahrzeuge und sogar für Straßen, die zunächst schnee- und eisfrei sind. Darauf machen die Experten des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg zu Beginn der Skisaison aufmerksam. Außerdem empfehlen sie: Vor dem Start in den Urlaub ältere Ketten kontrollieren und defekte Glieder oder Verschlüsse austauschen. Für einige Reifentypen gibt es Ketten mit automatischen Spannmechanismen. Die Schneeketten sollten am besten griffbereit verstaut werden. Die TÜV-Fachleute raten zudem, bereits vor der Bergfahrt auf einem sicheren Parkplatz die Ketten anzulegen und nicht zu warten, bis der Wagen fest sitzt, das erspart Stress-Situationen. Schneeketten gehören auf die Antriebsräder. Bei Allradlern sollten sie auf der Hinterachse montiert werden, es sei denn, der Hersteller schreibt etwas anderes vor. Die Höchstgeschwindigkeit mit Ketten beträgt 50 km/h. Vor der Fahrt nach Österreich auf die so genannte Ö-Norm achten Österreich-Urlauber sollten ferner darauf achten, dass die Ketten der so genannten Ö-Norm entsprechen oder aber von gleicher Bauart sind. Spurkreuzketten etwa erfüllen diese Vorschrift. Weiter weisen die Köln/Bonner TÜV-Fachleute darauf hin, dass bei Kettenpflicht aufsteckbare Anfahrhilfen nicht die Kriterien der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. “Mobile Spikes”, Nagelbänder, die auf den Reifen installiert werden, dürfen in Deutschland nicht genutzt werden.

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