Squeeze-out bei Pirelli Deutschland

Die Hauptversammlung der Pirelli Deutschland Aktiengesellschaft hat am 12. November 2002 in Frankfurt am Main dem Antrag des Hauptaktionärs Deutsche Pirelli Reifen Holding GmbH auf Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der Pirelli Deutschland Aktiengesellschaft auf die Deutsche Pirelli Reifen Holding GmbH zugestimmt. In der Hauptversammlung waren 99,53 Prozent des Grundkapitals vertreten. Die Übertragung wird mit der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister rechtskräftig. Die Deutsche Pirelli Reifen Holding GmbH macht mit diesem Schritt von den so genannten Squeeze-out-Regelungen (§§ 327a ff. AktG) Gebrauch, die seit dem 1. Januar 2002 in Kraft sind. Diese lassen ab einem Mehrheitsanteil von 95% die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu. Die Deutsche Pirelli Reifen Holding GmbH war bisher mit rund 99,08% am Grundkapital der Pirelli Deutschland Aktiengesellschaft beteiligt. Der Beschluss sieht vor, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 205 Euro für je eine Aktie der Pirelli Deutschland Aktiengesellschaft auf die Deutsche Pirelli Reifen Holding GmbH übertragen werden. Die Barabfindung liegt damit deutlich über dem durchschnittlichen Kurs, zu dem die Aktie der Pirelli Deutschland Aktiengesellschaft in den zurückliegenden zwei Jahren an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wurde. Mit dem Sqeeze-out soll vor allem die unternehmerische Flexibilität der Pirelli Deutschland Aktiengesellschaft gestärkt werden.

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