EU-Parlament stimmt Änderungen der GVO zu

Mit der Entscheidung zur neuen Kfz-GVO hat das Europäische Parlament einen wichtigen Anstoß in Richtung auf die Europäische Kommission gegeben. Das Parlament hat mit überwältigender Mehrheit für den Vorschlag seines Wirtschafts- und Währungsausschusses mit verschiedenen Änderungen gestimmt. “Mit einem Bündel von Änderungen und Ergänzungen zu dem von Kommissar Monti vorgelegten Entwurf will,” so Prof. Dr. Jürgen Creutzig, Hauptgeschäftsführer im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Präsident des Europäischen Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (CECRA), Brüssel, “das Parlament die Position der Vertragshändler und -werkstätten sowie der unabhängigen Reparaturbetriebe stärken.” Im Einzelnen begrüßt das Deutsche Kfz-Gewerbe die Entscheidung bezüglich des Verbots der “location Klausel”. Es solle erst zum 1. Oktober 2005 in Kraft treten und nur dann, wenn die Kommission die Notwendigkeit des Inkrafttretens erneut überprüft habe. Ferner votierte das Parlament für die Verpflichtung der Hersteller, schriftlich objektive Gründe anzugeben, wenn sie den Vertrag mit ihrem Händler kündigen wollten. Mit dieser Entscheidung setze sich das Parlament in Widerspruch zu dem Wirtschaftsausschuss, der eine solche Verpflichtung abgelehnt habe. Besonders erfreut zeigte sich der ZDK über die Tatsache, dass das Parlament Kommissar Monti aufgefordert hat, in die GVO die Verpflichtung der Hersteller aufzunehmen, Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen aufzunehmen. “Mit dieser Klausel”, so Creutzig, “können alle 108.000 Vertragshändler in der EU wieder mit notwendigen Investitionen beginnen.” Wegen der Ungewissheit über die Zukunft würden sie seit zwei Jahren zurückgehalten.

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