Fünf Jahre FSG

Im Juli diesen Jahres wurde die Continental-Tochter Franchise Service Gesellschaft fünf Jahre alt. Jahrestagung und Geburtstagsfeier des Franchiseanbieters wurden mit ein wenig Verspätung Mitte September in Bad Wildungen gefeiert. Von den derzeit insgesamt 130 Franchisepartnern waren – nach einigen kurzfristigen Absagen – immerhin noch 88 anwesend, die Teilnehmerzahl der Veranstaltung lag bei 230 Personen. Hinter dem Kürzel FSG verbirgt sich die Franchise Service Gesellschaft GmbH unter der Leitung ihres Geschäftsführers Andreas Bakenhus (29), der an Thomas Nacke, der bei ContiTrade, dem für die europäischen Handelsgesellschaften verantwortlichen Geschäftsbereich bei der Continental AG, für Franchise Europe zuständig ist, berichtet. Über das gesamte Franchisenetz sollen derzeit zwischen 1,5 und zwei Millionen Pkw-Reifen aus dem Continental-Konzern abgesetzt werden. Der Außenumsatz aller europäischen Franchisenehmer lässt sich indes nur schwer abschätzen. In Deutschland verfolgt FSG im Wesentlichen zwei Konzepte: Einmal firmieren die Franchisees unter “Vergölst Reifen + Autoservice” als Hard-Franchise-Variante: Als Franchisees kommen selbstständige Reifenhändler in Betracht, aber auch Existenzgründer, die unter dem Markennamen von Vergölst einheitlich auftreten. Der Franchisevertrag muss auf fünf Jahre abgeschlossen werden, es wird eine umsatzabhängige Gebühr von maximal drei Prozent verlangt, die allerdings durch eine entsprechende Beteiligung der Continental-Konzernmarken auf null reduziert werden kann. Eine andere Schiene wird unter dem Namen “pneus expert” bedient. Hierbei handelt es sich um eine Art Soft-Franchising-Modell. Als Partner kommen selbstständige Reifenhändler in Betracht, die weiter unter ihrem eigenen Namen im Markt auftreten und einen Partnervertrag auf eine Mindestdauer von drei Jahren zu unterzeichnen bereit sind. Für die Bereitstellung eines leicht abgespeckten Franchisepakets wird ihnen eine Franchisegebühr von einem Prozent vom Umsatz berechnet, die allerdings ebenfalls auf null reduziert werden kann, sofern der Konzernanteil am Neureifenbezug eine bestimmte Höhe überschreitet.

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