Im Rechtsstreit gegen Automobilhersteller bleibt ATU siegreich

Gegen einen Radiospot mit der Aussage “Gehen Sie lieber zu ATU. Wir kaufen da ein, wo Ihre Automarke kauft, aber wir geben es Ihnen günstiger. Alles echte Originalqualität.” hatte ein Fahrzeughersteller 1999 in zwei Punkten Klage eingereicht – und wurde abgewiesen. Weder das Wort “Originalqualität” – das Autohersteller zur Abgrenzung von Autoteilen auf dem freien Markt gerne für sich reklamieren – noch den Preisvergleich beanstandete das Landgericht Weiden, allerdings wurde gegen das Urteil inzwischen Berufung eingelegt.

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